Teilen auf:

Flugwissen

Entschädigung bei Verspätung oder Flugausfall: Das müsst ihr wissen

Wer haftet bei Flugausfällen oder Verspätungen? Hattet ihr auch schon mal das große Pech, dass euer Flug völlig unverhofft ausgefallen ist? Oder dass die Reise erst mit extremer Verspätung begonnen hat? Hier erfahrt ihr, was ihr in solch einem Fall zu tun habt und welche Rechte ihr gegenüber den Fluggesellschaften habt.




Durch das sogenannte EU Fluggastrecht seid ihr auf allen Flügen innerhalb der EU, bei Flügen in die EU mit einer Fluggesellschaft aus einem EU Mitgliedstaat oder auf Flügen aus der EU heraus, abgesichert.

Anspruch auf Ersatzleistungen habt ihr, wenn…

  1. …ihr für euren Flug rechtzeitig eingecheckt habt und auch sonst keine nachvollziehbaren Gründe für die Nichtbeförderung bestehen.
  2. …euer Flug annulliert wurde. Allerdings verfällt euer Anspruch, wenn ihr mindestens zwei Wochen im Voraus von der Annullierung erfahren habt oder ihr ein Angebot für einen ähnlichen, vergleichbaren Flug mit ähnlicher Abflugzeit und -datum erhalten habt.
  3. …wenn euer Flug mit mindestens drei Stunden Verspätung am Endziel ankommt.

Wenn eure Fluggesellschaft jedoch nachweisen kann, dass die Annullierung bzw. die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände entstanden ist, dann verfällt euer Recht auf Ersatzleistungen jedoch leider. Zu solchen Umständen zählen unter anderem ungünstige Wetterbedingungen, Entscheidungen des Luftverkehrsmanagementes oder bei Streiks der Mitarbeiter.

Die Entschädigungen betragen 250€ für alle Flüge über eine Distanz von 1.500 km oder weniger. 400€ Entschädigung bekommt ihr für innergemeinschaftliche Flüge mit einer Distanz von mehr als 1.500 km. Bei Flügen die nicht innergemeinschaftlich sind und eine Distanz zwischen 1.500 km und 3.500 km betragen habt ihr ebenfalls Anspruch auf 400€ Entschädigung.  Und bei allen anderen Flügen beträgt diese sogar 600€.

Falls für euch ein Anspruch entstanden ist, habt man in der Regel drei Jahre Zeit diese geltend zu machen ehe sie verjähren. In der EU Fluggastrecht Verordnung ist außerdem geregelt, wann die Fluggesellschaft eventuelle Anwaltskosten von euch übernehmen muss.

Wie setze ich meinen Anspruch durch?

Klar ist: Airlines zahlen die hohen Entschädigungen nicht gerne. Anstatt für teures Geld einen Anwalt zu engagieren, empfehlen wir euch den Anbieter Fairplane. Dieser holt euch für eine kleine Provision die Entschädigung direkt von der Airline – ihr zahlt nur im Erfolgsfall. Das ist einfach, unkompliziert und vollkommen risikofrei.


Jetzt kostenlos Entschädigung berechnen »

Nun seid ihr mit dem Grundwissen gewappnet, und wisst nun, dass ihr nicht völlig machtlos da steht wenn euer Flug gecancelt wurde oder ihr mit enormer Verspätung euer Ziel erreicht. In diesem Sinne wünschen wir euch eine gute Reise.

 

Teilen auf:

3 Kommentare

  1. Danke für diesen Beitrag, dadurch habe ich vieles dazu gelernt. Hoffentlich brauche ich dieses Wissen jedoch nie, haha!

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.Benötigte Felder sind markiert *

Du kannst folgende HTML Tags und Attribute verwenden <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>